Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen mit einer umfangreichen Kürzung von Steuervergünstigungen leben.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 ist in Kraft getreten und sieht bereits erste Änderungen zum 1. Juli 2006 vor.
Bezieher von ALG II müssen nicht in jedem Fall einen Hausbesuch von Mitarbeitern der Arbeitsagentur hinnehmen.
Für Einmalzahlungen müssen die Umlagen U1 und U2 nicht abgeführt werden.
Arbeitslosengeld II ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch Gesellschafter-Geschäftsführer versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sein können.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 sieht weitere Änderungen im Steuer- und Sozialrecht für 2006 und 2007 vor.
Auch bei einem Fachrichtungswechsel nach Beginn des vierten Semesters gibt es weiter BAföG, wenn die bisherigen Leistungen im neuen Studiengang anrechenbar sind.
Arbeitgeber, die bisher die Beiträge nach der besonderen Beitragsfälligkeit abgeführt haben, dürfen die Übergangsregelung zur neuen Beitragsfälligkeit nicht in Anspruch nehmen.